Sisseln informiert über die eidgenössische Volksabstimmung
Das Wahlbüro ist am Sonntag, 26. September 2021, von 9 bis 9.30 Uhr im Parterre des Gemeindehauses Sisseln geöffnet. Bezüglich der stellvertretenden oder brieflichen Stimmabgabe wird die Bevölkerung gebeten, die Weisung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises zu beachten.
Die Wähler werden darauf aufmerksam gemacht, dass bei brieflicher Stimmabgabe auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises unterschrieben, die Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dieses zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert gelegt werden muss.
Bei Fehlen der Unterschrift oder wenn der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert liegt, muss die briefliche Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ebenfalls ungültig.