Wie die Gemeinde Mettauertal informiert, werden auf dem Altweg neue Verkehrsbeschränkungen verfügt.
Das Verwaltungszentrum Mettauertal.
Das Verwaltungszentrum Mettauertal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss dem Bundesgesetz über den Strassenverkehr werden auf dem Altweg, Mettau, Verkehrsbeschränkungen «Verbot für Motorwagen und Motorräder» in beide Richtungen und Zusatztafel «Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr gestattet» verfügt.

An der Kreuzung Bergstrasse und Altweg ab Abzweigung Altweg wird Neumarkierung Rechtsvortritt «Sackgasse mit Ausnahmen» gestellt.

Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 21. Oktober bis zum 21. November 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen.

Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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