Wie die Gemeinde Herznach-Ueken bekannt gibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand, um Rehkitze zu schützen.
Einfahrtstrasse der Gemeinde Herznach.
Einfahrtstrasse der Gemeinde Herznach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen.

Unter Artikel 21 dieser Verordnung gilt, dass die Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2024 an der Leine zu führen sind.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Die Gemeinde dankt bestens für die Einhaltung dieser Vorschriften.

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