Gansingen bittet um die Einhaltung der Ruhezeiten
Die Gemeinde Gansingen informiert vom 2. September 2021, dass die Einwohner an Sonn- und Feiertagen die Einhaltung der Ruhezeiten beachten sollen.

Die Sommermonate laden dazu ein, Aktivitäten im Freien zu unternehmen und sich draussen aufzuhalten. Die Gemeinde Gansingen bittet dabei, auch Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen und die geltenden Ruhezeiten sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen einzuhalten.
Gemäss Polizeireglement des Oberen Fricktals sind in Wohngebieten von 12 bis 13 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen sämtliche lärmintensiven Tätigkeiten mit Maschinen und Werkzeugen im Freien untersagt. Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22 bis 6.30 Uhr verboten.