Thurgau genehmigt Programm für quereinsteigende Lehrpersonen
Wie der Kanton Thurgau informiert, unterstützt der Regierungsrat die Einführung der neuen Programme für Quereinsteiger an der Pädagogischen Hochschule Thurgau.

Bei Quereinsteigern handelt es sich um berufserfahrene Personen, die sich auf dem zweiten Bildungsweg zur Lehrperson ausbilden lassen wollen.
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat im Anerkennungsreglement für Lehrberufe spezifische Voraussetzungen für Quereinsteiger festgelegt.
Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, eine mindestens dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgeschlossen und Berufserfahrung im Umfang von mindestens 300 Stellenprozenten verteilt auf maximal sieben Jahre haben.
Das Angebot der Pädagogischen Hochschule Thurgau wird erweitert
Die Pädagogische Hochschule Thurgau (PHTG) hat im Gegensatz zu anderen pädagogischen Hochschulen bisher kein ausgewiesenes Angebot für Quereinsteigende (QUEST) und verliert dadurch Studierende an ausserkantonale Hochschulen.
Gemäss bisheriger Regelung können Studierende «sur dossier» lediglich in die regulären Studiengänge aufgenommen werden.
Die PHTG ist hierbei jedoch restriktiver, als sie es nach den EDK-Vorgaben sein müsste. So verlangt sie bis anhin eine Berufsmaturität.
Im Rahmen des neuen QUEST-Angebots wird diese Vorgabe aufgehoben.
Es sollen nur geeignete Studierende aufgenommen werden
Neu können unter anderem auch Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses zum Studium zugelassen werden.
Die Anpassung der Zulassungsbestimmungen hat zur Folge, dass das Aufnahmeverfahren für die PHTG aufwendiger wird als bisher.
Das Verfahren soll sicherstellen, dass auch weiterhin nur Personen ein Studium an der PHTG aufnehmen können, die über eine Studierfähigkeit verfügen.
Im gleichen Zug wird auch die Eignung für den Lehrberuf ein erstes Mal festgestellt.
Das Studium geht parallel zur Berufsausübung
Im Unterscheid zu den regulären Studienangeboten absolvieren Quereinsteigende in den QUEST-Programmen einen Teil der Ausbildung in der eigenen Teilzeitunterrichtstätigkeit.
Während das erste Studienjahr – mit Ausnahme der Praktika – noch komplett an der Hochschule stattfindet, kann bereits ab dem zweiten Studienjahr eine bezahlte Teilzeitstelle an einer Thurgauer Schule angenommen werden.
Um den Bedürfnissen der neuen Zielgruppe gerecht zu werden, werden die QUEST-Programme teilweise von den regulären Studienprogrammen separiert.
Die QUEST-Programme sollen sich an den 40 Schulwochen der Volksschule orientieren und an konstanten Wochentagen inklusive Samstag stattfinden, wodurch die bestehende Infrastruktur der PHTG optimal ausgelastet werden kann.
Ein Numerus clausus hilft Kosten zu planen
Da die QUEST-Programme über eine spezielle Studienstruktur verfügen und nicht voll in die regulären Studienangebote integrierbar sind, ist mit Mehrkosten zu rechnen.
Um die Kostenfolgen planbar zu halten, hat der Hochschulrat beschlossen, einen Numerus clausus für die QUEST-Programme festzulegen.
In Zukunft wird das Programm weiter angepasst
Im Zug der Anpassung des Reglements und der Studienpläne zur Einführung der QUEST-Programme wurden weitere, nachrangige Änderungen vorgenommen.
Die QUEST-Programme für Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe sollen ab dem Studienjahr 2024/2025 eingeführt werden.
Die Änderungen des Studiengangreglements und der Studienpläne treten bereits am 1. September 2023 in Kraft, da die Anmeldephase für die QUEST-Programme frühzeitig angesetzt wird.