Kanton Thurgau: Sechs Förderbeiträge zu je 25'000 Franken ausgeschrieben
Der Kanton Thurgau vergibt 2027 sechs Förderbeiträge zu je 25'000 Franken an professionelle Kulturschaffende. Bewerbungen laufen bis 15. Januar 2027.

Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2027 können insgesamt sechs Förderbeiträge zu je 25'000 Franken vergeben werden.
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Kulturschaffende ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Entwicklungspotenzial überzeugen und Zielsetzungen und Pläne für ihr weiteres künstlerisches Schaffen darlegen können.
Um einen Förderbeitrag können sich Kulturschaffende bewerben, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Thurgau wohnhaft sind, einen wesentlichen Lebensabschnitt (mindestens zehn Jahre) im Thurgau verbracht haben oder den Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens im Kanton Thurgau haben.
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury, bestehend aus den Fachexpertinnen und Fachexperten des Kulturamtes und weiteren Fachpersonen, über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung am 23. Juni 2027 überreicht.
Bewerbungen können via Formular auf www.kulturamt.tg.ch eingereicht werden. Eingabeschluss ist der 15. Januar 2027 (24 Uhr).










