Kanton gründet Förderverein «Projekte für den Thurgau»

    Kanton Thurgau
    Kanton Thurgau

    Frauenfeld,

    Wie der Kanton Thurgau mitteilt, wurde das Vorgehen zur Verwendung der 127,2 Millionen Franken aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen der TKB beschlossen.

    Thurgauer Kantonalbank
    Das Logo der Thurgauer Kantonalbank. (Archivbild) - keystone

    Im Jahr 2014 ist die Thurgauer Kantonalbank (TKB) mit der Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) im Umfang von zehn Prozent des Grundkapitals an der Schweizer Börse kotiert worden.

    Aufgrund einer Überzeichnung resultierte aus dem Börsengang 2014 ein Agio von 127,2 Millionen Franken.

    Dieser wurde dem Kanton Thurgau als Eigentümer der TKB als Eigenkapital gutgeschrieben.

    Mit dem «Bericht über strategische Investitionen der Partizipationserlöse» hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie dieses Eigenkapital genutzt werden soll.

    Projektgruppe wertete die Ideen aus

    Mit der Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs wurde eine strukturierte Diskussion lanciert. Der Ideenwettbewerb fand grossen Anklang.

    Eine vom Regierungsrat eingesetzte verwaltungsinterne Projektgruppe wertete die Ideen anhand der Ausschreibungskriterien aus.

    In der Folge bildete der Grosse Rat eine breit abgestützte vorberatende Spezialkommission, welche die Ergebnisse der Ideenauswertung und das Gesamtkonzept zur Umsetzung beriet.

    Die Kommission empfahl die Bildung eines Trägervereins unter Führung des Regierungsrates als Gesellschaftsform für die Organisation der Umsetzung.

    Kreditbegehren wurde verabschiedet

    Gestützt auf den Kommissionsbericht und die Debatte vom 17. August 2022 im Grossen Rat hat der Regierungsrat die Botschaft zum Kreditbegehren über 127,2 Millionen Franken betreffend die Verwendung des Agios aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen an den Grossen Rat verabschiedet.

    Sowohl der Bericht der vorberatenden Kommission als auch die Voten während der Diskussion im Plenum unterstützten die in der Botschaft beschriebene Umsetzung, gleichwohl war die Umsetzung nicht Gegenstand des Beschlusses.

    Dieser umfasste den Projektkorb mit insgesamt 7 Grossprojekten und 13 Kleinprojekten. Der Grosse Rat stimmte diesem Beschluss mit 113 zu 7 Stimmen zu.

    Thurgauer Stimmberechtigte nahmen die Vorlage an

    Am 18. Juni 2023 haben auch die Thurgauer Stimmberechtigten die Vorlage mit 72,3 Prozent Ja-Stimmen und 27,7 Prozent Nein-Stimmen angenommen.

    Im Nachgang zur positiven Volksabstimmung hat der Regierungsrat die Umsetzung gemäss Botschaft in die Wege geleitet.

    Demnach umfasst die Organisation einen Steuerungsausschuss und einen Trägerverein.

    Der Steuerungsausschuss nimmt die politische Verantwortung wahr und besteht aus dem Regierungsrat.

    Weiter hat er die Gründung des «Fördervereins Projekte für den Thurgau» beschlossen.

    Weitere Schritte obliegen dem Trägerverein

    Alle weiteren Schritte (Rekrutierung Geschäftsführer oder Geschäftsführerin, Aufbau Geschäftsstelle,

    Ausarbeiten Fördervereinbarungen, Vereinbarung der Mittelalimentierung durch die TKB et cetera) obliegen dem Trägerverein.

    Mitglieder und Vorstand des Vereins sind gemäss Botschaft ebenfalls die Mitglieder des Regierungsrates. Dies hat den Vorteil, dass der Regierungsrat auch in seiner Funktion als Steuerungsausschuss nahe bei der Geschäftsstelle und damit nahe an der Umsetzung ist.

    Der Trägerverein wird die Geschäftsstelle zeitnah ausschreiben.

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