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Frauenfeld revidiert Entlöhnungsreglement

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Frauenfeld schickt die Teilrevision des Stadtrats-Reglements in die Vernehmlassung. Geprüft werden Pensen, Entlöhnung und Sozialversicherungen.

Der Bahnhof in Frauenfeld.
Der Bahnhof in Frauenfeld. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, hat der Frauenfelder Stadtrat die Teilrevision des Reglements über die Besoldung der Mitglieder des Stadtrates zur Vernehmlassung freigegeben.

Mit der vorliegenden Teilrevision sollen die bestehenden Regelungen an die heutigen organisatorischen, rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Vernehmlassung startete am 4. Juni 2026.

Revision soll Anforderungen Rechnung tragen

Die Anforderungen an die politische und operative Führung der Stadt haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Gleichzeitig haben sich die Erwartungen bezüglich Verfügbarkeit, Koordination, Kommunikation und strategische Führung verändert.

Im Zentrum der Revision stehen die Überprüfung der Pensen der nebenamtlichen Stadtratsmitglieder, die Angleichung an das sich in Revision befindende städtische Lohnreglement sowie Präzisierungen bei den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Zudem soll das Reglement künftig «Reglement über die Entlöhnung der Mitglieder des Stadtrates» heissen.

Die Vernehmlassung dauert bis 31. August 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der städtischen Mitwirkungsplattform aufgeschaltet. Stellungnahmen können direkt über die Plattform eingereicht werden.

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