Die Lohngleichheitsanalyse weist eine geschlechterspezifische Lohndifferenz von 1,7 bis 1,1 Prozent und somit unter der Toleranzschwelle von fünf Prozent.
Die Gupfengasse in Flawil.
Die Gupfengasse in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Flawil informiert, verpflichtet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann seit 1. Juli 2020 alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und darüber zu informieren.

Lohnsystem sichert Diskriminierungsfreiheit

Das Verwaltungspersonal und die Lehrpersonen der Gemeinde Flawil haben unterschiedliche Lohnmodelle.

Die Lehrpersonen werden nach kantonalen Vorgaben eingestuft und entlöhnt.

Das Lohnsystem für die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung basiert auf dem analytischen, arbeitswissenschaftlichen Funktionsbewertungsinstrument «Abakaba», das seinerzeit im Auftrag des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt wurde.

Durch dieses Lohnsystem wird Diskriminierungsfreiheit sichergestellt.

Lehrpersonen haben fast gleiche Löhne

Für die Lohngleichheitsanalyse musste die Referenzperiode zwischen Juli 2020 und Juni 2021 liegen. Es wurden die Lohndaten des Monats März 2021 analysiert.

238 Personen waren in die Lohngleichheitsanalyse einbezogen, davon 187 Frauen und 51 Männer. Sämtliche Berechnungen wurden anhand des Standard-Analysemodells des Bundes durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen durchschnittlich 1,1 Prozent weniger.

Diese geschlechtsspezifische Lohndifferenz liegt somit deutlich unter dem vorgegebenen Toleranzwert von fünf Prozent.

Verwaltungspersonal nicht wesentlich schlechter gestellt

Für den Referenzmonat März 2021 wurden bei der Gemeindeverwaltung die Lohndaten von 103 Personen, davon 61 Frauen und 42 Männer, analysiert. Das Prüfverfahren erfolgte mit «Abakaba.Check».

Ein Programm, welches die gesetzlichen Bedingungen erfüllt und über die Nachweise bezüglich Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität verfügt.

Die geschlechtsspezifische Lohndifferenz beträgt durchschnittlich 1,7 Prozent zu Ungunsten der Frauen und somit für gleiche oder gleichwertige Arbeit signifikant unter der Toleranzschwelle von fünf Prozent.

Somit kann keine systematische Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts festgestellt werden.

Überprüfung wurde durch ein Revisionsunternehmen durchgeführt

Das Gleichstellungsgesetz verlangt, dass die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalysen durch unabhängige Revisionsstellen überprüft werden müssen.

Die PricewaterhouseCoopers AG bestätigte in ihrem Bericht, dass bei der formellen Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse des Lehrpersonals keine Sachverhalte vorliegen, aus denen sie schliessen müssen, dass die Lohngleichheitsanalyse der Lehrpersonen nicht in allen Belangen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Tria Revisions AG bestätigt in ihrem Bericht, dass die Lohngleichheitsanalyse des Verwaltungspersonals ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Keine Wiederholung nötig

Die Gemeinde Flawil hält den Grundsatz von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit innerhalb der definierten Grenzen des Gleichstellungsgesetzes ein.

Durch die positiven Ergebnisse der durchgeführten Lohngleichheitsanalysen ist die Gemeinde Flawil von einer Wiederholung der Lohngleichheitsanalyse befreit.

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