Am Samstagmorgen kam es in Flawil SG zu mehreren Diebstählen aus unverschlossenen Autos. Die Kantonspolizei konnte zwei Personen festnehmen.
Festnahme (Symbolbild).
Festnahme (Symbolbild). - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Flawil SG haben Unbekannte am Samstag Diebstähle aus mehreren Fahrzeugen begangen.
  • Dank mehrerer Hinweise konnte die Kantonspolizei zwei Verdächtige festnehmen.
  • Bei der Männer wurde zudem Deliktsgut sichergestellt.
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Am Samstag, kurz nach 7 Uhr, ist es zu mehreren Diebstählen und versuchten Diebstählen aus unverschlossenen Autos in Flawil gekommen.

Eine vorerst unbekannte Täterschaft begab sich dabei im Bereich Säntisstrasse, Badstrasse, Mühlegasse und Kronenstrasse zu mehreren Fahrzeugen und versuchte diese, mittels Ziehen der Türfallen zu öffnen.

Dabei konnte sie aus mindestens zwei Autos Bargeld und weitere Gegenstände stehlen. Der Gesamtdeliktsbetrag beläuft sich auf rund 1'000 Franken.

Zwei Verdächtige bei Fahndung angehalten

Kurz nach 7.15 Uhr erhielt die Kantonale Notrufzentrale der Kantonspolizei St. Gallen mehrere Meldungen von Anwohnern, wonach zwei vorerst unbekannte Männer versuchten, in parkierte Autos einzusteigen.

Ebenso wurden vollendete Diebstähle aus Autos gemeldet. Die ausgerückten Patrouillen leiteten daraufhin eine Fahndung in dem betreffenden Gebiet ein.

Kantonspolizei St. Gallen
Kantonspolizei St. Gallen. - Kantonspolizei St. Gallen

Kurze Zeit später konnten an der Wilerstrasse zwei Männer angetroffen werden, welche auf das angegebene Signalement passten.

Der 17-jährige Algerier und der 19-jährige Marokkaner sind dringend tatverdächtig, die Diebstähle und Diebstahlsversuche begangen zu haben.

Die Kantonspolizei konnte Diebesgut sicherstellen

Bei ihnen konnte ein Teil des Deliktsgutes sichergestellt werden. Sie wurden vorläufig festgenommen und die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen leitete ein Strafverfahren gegen die beiden ein.

Die beiden Männer sind ausserkantonal untergebracht. Sie mussten nach den Amtshandlungen wieder entlassen werden. Gegen sie wurde eine 30-tägige Wegweisung aus dem Kanton St. Gallen ausgesprochen.

Ausserdem werden durch das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ausländerrechtliche Massnahmen geprüft.

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