Emmen: Leinenpflicht für Hunde schützt die Wildtiere im Wald
Wie die Gemeinde Emmen informiert, müssen Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli 2023 im Wald und in Waldesnähe an der Leine geführt werden.

Vom 1. April bis 31. Juli 2023 gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.
Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.
Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.
Leinenpflicht für Hunde wird kontrolliert
Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert.
Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.
Im Jagdbanngebiet gilt die Leinenpflicht ganzjährig
Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten.
Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.
Die Busse bei Missachtung der Leinenpflicht in Wildtier- und Naturschutzgebieten beträgt 150 Franken.






