Luzernerland

    Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde ab

    Gemeinde Ebikon
    Gemeinde Ebikon

    Rontal,

    Zwei Privatpersonen reichten nach dem knappen Abstimmungsergebnis zur Sagenmatt-Überbauung eine Stimmrechtsbeschwerde beim Luzerner Regierungsrat ein.

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    Die Stadtverwaltung Luzern beschäftigt aktuell 1202 Vollzeitkräfte. (Symbolbild) - Pexels

    Zwei Privatpersonen reichten nach dem knappen Abstimmungsergebnis zur Sagenmatt-Überbauung eine Stimmrechtsbeschwerde beim Luzerner Regierungsrat ein. Sie beantragten eine Nachprüfung zur Verifizierung des Abstimmungsergebnisses.

    Nach Prüfung der Beschwerde kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass sowohl bei der Auszählung des Abstimmungsresultats durch das Urnenbüro wie auch aus den von den Beschwerdeführern eingereichten Unterlagen keine Unregelmässigkeiten festzustellen sind. Es bestehe demnach kein Anlass zur Nachzählung und die Beschwerde sei deshalb abzuweisen. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

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