Wie die Gemeinde Meggen mitteilt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie am Waldrand.
Der Ausblick auf den Viewaldstättersee über Meggen.
Der Ausblick auf den Viewaldstättersee über Meggen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Leinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert.

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) dankt den Hundehalter für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

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