Meggen

    Meggen muss weitere Plätze für Flüchtlinge schaffen

    Nau.ch Lokal
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    Rontal,

    Wie die Gemeinde Meggen mitteilt, müssen laut Verteilschlüssel des Kantons noch 123 Plätze für geflüchtete Personen zur Verfügung gestellt werden.

    Die Gemeindeverwaltung Meggen.
    Die Gemeindeverwaltung Meggen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Gemäss Verteilschlüssel des Kantons Luzern muss die Gemeinde Meggen insgesamt 177 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitstellen, 36 existieren bereits. 123 Plätze (90 Prozent des Solls) müssen von der Gemeinde innert zehn Wochen geschaffen werden.

    Wird nach Ablauf dieser Frist der geforderte Erfüllungsgrad von 90 Prozent nicht erreicht, muss eine Ersatzabgabe geleistet werden. Im Aufnahmesoll der Gemeinde Meggen werden nebst den Schutzsuchenden aus der Ukraine auch alle anderen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich berücksichtigt, für die der Kanton Luzern zuständig ist.

    Grosse Herausforderung für die Gemeinde

    Olivier Class, Gemeinderat Soziales und Gesundheit hält den Solidaritätsgedanken unter den Gemeinden und im Kanton für richtig. Zeitlich werde die Umsetzung eine grosse Herausforderung sein.

    In welchem Rahmen und wo die Plätze innerhalb der Gemeinde letztlich geschaffen werden, ist noch offen. Gemeinderat Olivier Class erklärt, dass sie alle Möglichkeiten prüfen werden, sei es in gemeindeeigenen Liegenschaften, Privatwohnungen, Containerlösungen und Zivilschutzanlagen.

    Weitere Möglichkeiten in Prüfung

    Dazu startete die Gemeinde in der Gmeindsposcht einen Aufruf an ihre Einwohner, allfällige Einlieger- und andere Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

    Zudem würden weitere Unterbringungsmöglichkeiten analog der Flüchtlingskrise 2015 geprüft. Damals wurden rund 50 Personen in einer unterirdischen Zivilschutzanlage in Kombination mit oberirdischen Aufenthaltscontainern untergebracht.

    Kanton bleibt für Betreuung und Sozialhilfe zuständig

    Mit der Zuweisung an die Gemeinden sind diese verpflichtet, bewohnbaren Raum entsprechend den Mietzinsrichtlinien für Sozialhilfeempfänger zu vermitteln oder selber bereitzustellen. Für die wirtschaftliche Sozialhilfe und die Betreuung bleibt der Kanton Luzern während der ersten zehn Jahre zuständig.

    Damit die Gemeinde eine Übersicht möglicher privater Wohnungsangebote in der Gemeinde erhält, bittet sie die Megger, welche dem Kanton bereits eine Wohnung angeboten haben, diese ebenfalls der Abteilung Soziales und Gesundheit der Gemeinde telefonisch oder per E-Mail zu melden.

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