Wie die Gemeinde Buchrain mitteilt, sind Hunde im Wald und Waldesnähe zum Schutz der Waldtiere vom 1. April bis am 31. Juli 2023 angeleint zu führen.
Die Autobahneinfahrt Buchrain.
Die Autobahneinfahrt Buchrain. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Vom 1. April bis am 31. Juli 2023 gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.

Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.

Durch frei laufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Buchrain zu finden.

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