Der Stadtrat Dübendorf lehnt das Projekt «Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich» nach wie vor ab.
bürgerlich-demokratische partei
Ortsschild von Dübendorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Nachdem ein erster Anlauf vor Verwaltungsgericht gescheitert war, hat die Zoo Seilbahn AG als Gesuchstellerin ihr Auflageprojekt für eine Zoo-Seilbahn zurückgezogen und neu eingereicht.

Da die Interessen der Stadt Dübendorf in diesem kantonalen Gestaltungsplan «Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich» nicht berücksichtigt wurden, hat der Stadtrat am 3. Juni 2019 dagegen einen Rekurs beim Baurekursgericht eingereicht.

Das Baurekursgericht hat diesen Rekurs mit seinem Entscheid vom 21. August 2020 abgewiesen. Der Stadtrat hat gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Ungenügendes Verkehrskonzept im Raum Stettbach / Hochbord

Besonders stark kritisiert der Stadtrat das vorgeschlagene Verkehrskonzept für den Raum Stettbach / Hochbord. Die vorgesehenen Massnahmen zur Regelung der Erschliessung und Parkierung des Privatverkehrs sind unklar, ungenügend und bleiben damit ein untauglicher Versuch, ein durch die Seilbahn neu entstehendes Verkehrsproblem im Raum Stettbach / Hochbord zu lösen.

Es werden Massnahmen vorgeschlagen, die der reinen Symptombekämpfung dienen, indem versucht wird, den entstehenden Parkplatzsuchverkehr mit verschiedenen, in ihrer Umsetzbarkeit fraglichen Massnahmen fernzuhalten. Dies aber ist kein durchdachtes und verträglich ausgestaltetes Verkehrskonzept. Ein durch die private Zoo Seilbahn AG geschaffenes Verkehrsproblem wird damit zur Lösung auf die Stadt Dübendorf abgeschoben, dies auf Kosten der Öffentlichkeit.

Nicht besonders gravierend

Das Baurekursgericht gibt der Stadt Dübendorf zwar recht, dass sich eine einheitliche Bewirtschaftung aller Parkierungsflächen insbesondere im Gebiet Hochbord rechtlich nicht durchsetzen lassen wird. Es erachtet «die zu erwartenden Auswirkungen aber nicht als besonders gravierend» weil sich die «Probleme bezüglich der Parkierungssituation im Umfeld der Seilbahnstation [...] im Wesentlichen auf Sonn- und Feiertage beschränken.»

Damit spricht das Gericht den Einwohnern des Hochbords das Recht auf Ruhe an Sonn- und Feiertage ab. Eine solche Argumentation ist für die vielen hundert Einwohner, welche in den letzten Jahren hier eingezogen sind und noch einziehen werden, nicht tragbar.

Fehlendes öffentliches Interesse an der Zoo-Seilbahn

Das öffentliche Interesse an der Zoo-Seilbahn wird mit dem angeblichen Nachweis einer wesentlichen Verbesserung des Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs begründet. Diesem – mit sehr optimistischen Annahmen errechneten – theoretischen Nutzen stehen die gewichtigen öffentlichen Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes (Erhalt intakter Landschaftsraum Stettbach / Sagentobel) sowie der geordneten Besiedlung (kein Verkehrschaos in Stettbach und im Hochbord) sowie die privaten Interessen der Anwohner nach Ruhe und Schutz vor Einsicht durch die Seilbahnbenützer gegenüber.

Die von der Baudirektion sehr einseitig vorgenommene und vom Baurekursgericht geschützte Gesamtabwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen soll durch die nächst höhere Gerichtsinstanz, das Verwaltungsgericht, überprüft werden.

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