Wangen-Brüttisellen

    Wangen-Brüttisellen schafft Ressortsystem in Schulpflege ab

    Nau.ch Lokal
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    Dübendorf,

    Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen mitteilt, wurde entschieden, das Ressortsystem in der Schulpflege abzuschaffen.

    Ortsschild von Wangen-Brüttisellen.
    Ortsschild von Wangen-Brüttisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    In Wangen-Brüttisellen wurde im letzten Quartalsbericht der Schulpflege darüber informiert, dass die durchgeführte Organisationsanalyse der Schulorganisation abgeschlossen, umgesetzt und alle Stellen besetzt sind. In diesem Zusammenhang hat sich die Schulpflege entschieden, sich auch mit dem heutigen Ressortsystem und der damit verbundenen Aufgabenverteilung und der Organisation der Schulpflege zu befassen.

    An einer Strategiesitzung wurde die Abschaffung des Ressortsystems diskutiert und die Vor- und Nachteile abgewogen und entschieden, dass Ressortsystem abzuschaffen und Spezialisierungsthemen aufgrund von vorhandenen Kompetenzen und «Talenten» den jeweiligen Schulpflegemitgliedern zuzuweisen und so deren Verantwortung und Zuständigkeit für spezifische strategische Aufgabenfelder, Projekte oder andere Spezialthemen festzulegen.

    Diese Zuweisung und Verteilung hat mindestens jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode und unmittelbar nach Neuwahlen zu erfolgen. Sie kann bei Bedarf maximal einmal jährlich angepasst werden.

    Der Grundsatz lautet, zentrale Themen werden von der Schulpflege gemeinsam behandelt und wichtige Entscheide gemeinsam gefällt. Von einem Einsetzen spezifischer Ausschüsse wird abgesehen. Folgende Themen wurden bereits als Verantwortungsbereich festgelegt und zugeteilt: Finanzen, Gesellschaftliche Entwicklungen, ICT/Digitalisierung, Qualitätsmanagement, Watch-List und Rechtsmittelverfahren.

    Überprüfung des Behördenaufwandes

    In einem zweiten Schritt hat die Schulpflege eine Überprüfung des Behördenaufwandes vorgenommen und die künftig notwendigen personellen Ressourcen der Schulpflegemitglieder für die Ausübung ihres Amtes sowie eine entsprechend angepasste Entschädigungshöhe festgelegt.

    Die Anpassungen sollen vorbehältlich der Genehmigung durch den Gemeinderat und durch die Gemeindeversammlung ab Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft treten. Entsprechend werden die Funktionsbeschriebe auf die nächste Amtsperiode hin angepasst und nach Genehmigung durch alle Instanzen veröffentlicht.

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