Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen mitteilt, wurden die eingereichten Gesuche für Kinder- und Jugendförderungsbeiträge vom Gemeinderat genehmigt.
Der Sportplatz der Schule Oberwisen in Wangen-Brüttisellen.
Der Sportplatz der Schule Oberwisen in Wangen-Brüttisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Vereine haben die Möglichkeit, jährlich ein Gesuch für Kinder- und Jugendförderungsbeiträge einzureichen.

Gemäss dem gültigen Reglement werden die Beitragsleistungen aufgrund der durchschnittlich anwesenden Anzahl Kinder und Jugendlicher aus Wangen-Brüttisellen berechnet.

Die Vereine haben nur Anspruch auf Kinder- und Jugendförderungszulagen, wenn sie innerhalb des Vereins einen Jugendschutzbeauftragten ernennen und jährlich eine Präventionsveranstaltung besuchen.

Die zehn Gesuche, welche in diesem Jahr 2023 eingegangen sind, wurden vom Gemeinderat genehmigt.

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