Wallisellen

Wallisellen: Kommunaler Richtplan Verkehr wird angepasst

Stadt Wallisellen
Stadt Wallisellen

Dübendorf,

Der kommunale Richtplan Verkehr in Wallisellen aus dem Jahr 2003 ist veraltet und muss den neuen Bedingungen angepasst werden.

Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen.
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen. - Nau.ch / Manuel Walser

Als Grundlage für die Überarbeitung des kommunalen Richtplans Verkehr wurde zuerst ein kommunales Gesamtverkehrskonzept (GVK) erarbeitet. Dabei wurde die heutige verkehrliche Situation in Wallisellen ausführlich analysiert und beschrieben, es wurden Ziele und Stossrichtungen festgelegt zur zukünftigen Mobilität und es wurde aufgezeigt, welche Massnahmen zur Erreichung der Ziele notwendig sind.

Das GVK ist ein strategisches Planungsinstrument für den Gemeinderat und die Verwaltung, es muss nicht durch Gemeinde und Kanton genehmigt werden. Im Sinne eines Erläuterungsberichts wird es zur Information gemeinsam mit dem kommunalen Richtplan Verkehr öffentlich aufgelegt.

Der Gemeinderat hat die Bevölkerung eingeladen, die Erarbeitung des GVK aktiv zu begleiten:

Alle Einwohner/-innen von Wallisellen wurden über den Anzeiger von Wallisellen sowie der Gemeindewebseite von Wallisellen aufgerufen, sich im Rahmen von zwei Workshops mit der verkehrlichen Entwicklung von Wallisellen aktiv auseinanderzusetzen. Auf den Aufruf haben sich rund 75 Personen gemeldet, darunter Vertretungen von Quartiervereinen, politischen Parteien, Interessengruppen sowie der Schulpflege.

- Ein erster Workshop am Mittwoch, 30. Oktober 2019 hat sich der Auslegeordnung mit Analyse und den Zielen/Stossrichtungen gewidmet.

- Anlässlich des zweiten Workshops vom Mittwoch, 29. Januar 2020 wurden Massnahmenvorschläge diskutiert. Die Rückmeldungen wurden gesammelt, ausgewertet und sind in die Überarbeitung der Inhalte eingeflossen.

Öffentliche Auflage vom Montag, 31. August, bis Freitag, 30. Oktober

Der Gemeinderat Wallisellen hat am 23. Juni 2020 den vorliegenden Stand des kommunalen Richtplans Verkehr genehmigt und für die Anhörung und öffentliche Auflage gemäss §7 Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich verabschiedet. Die 60-tägige öffentliche Auflage findet vom Montag, 31. August 2020 bis Freitag, 30. Oktober 2020 statt. Dabei werden auch die Nachbargemeinden sowie die Regionalplanung angehört. Zudem findet gleichzeitig die Vorprüfung durch den Kanton (Amt für Verkehr) statt.

Mit der Anhörung und der öffentlichen Auflage besteht die Möglichkeit, weitere Rückmeldungen aus der Bevölkerung aufzunehmen. Diese werden ausgewertet und bei der Konsolidierung der Inhalte durch den Gemeinderat berücksichtigt. Der finalisierte kommunale Richtplan Verkehr wird voraussichtlich im Rahmen der Gemeindeversammlung vom April 2021 zur Genehmigung vorgelegt.

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