Mörder aus Dübendorf wird wohl nicht im Gefängnis bleiben

    Noa Lara Mast
    Noa Lara Mast

    Dübendorf,

    2019 wurde Karin S. in Dübendorf ermordet. Nun kommt der Täter vor Gericht, wo er wohl nicht wegen Mordes angeklagt wird.

    Freiheitsstrafen
    Konkret soll bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen neu nach 17 Jahren zum ersten Mal eine bedingte Entlassung geprüft werden statt wie heute nach 15 Jahren. (Symbolbild) - keystone

    Die Kita-Mitarbeiterin Karin S. (29) wurde im Februar 2019 in Dübendorf von ihrem Stalker (35) erschlagen und verstarb. Der Täter wurde bereits am nächsten Tag gefasst und ins Gefängnis gesteckt, wie «Blick» berichtet.

    Das Opfer und der Mörder hatten vor der Tat zusammen gearbeitet. Dabei verliebte er sich in Karin S., welche dies nicht erwidern konnte. Laut der Anklageschrift versuchte er trotzdem «zwanghaft, mit ihr in Kontakt zu kommen», wie «Züriost» schreibt.

    Das Ganze ging so weit, dass Polizei und Vormundschaftsbehörde eingeschaltet wurden. Dies hielt den Täter allerdings nicht auf, Karin S. umzubringen.

    Keine Bestrafung für Mord

    Anfang November 2020 kommt der Fall nun vor Gericht. Die Anklage wird auf Mord lauten. Doch dafür wird er nicht verurteilt werden. Denn der Täter habe das Verbrechen «im Zustand der nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit» begangen.

    In diesem Falle kann keine Bestrafung wegen Mordes erteilt werden. Aufgrund der Umstände wird der Mörder wohl eher zu einer stationären Therapie verurteilt, welche mehrere Jahre dauern könnte.

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