Wie die Gemeinde Geroldswil mitteilt, werden die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude im Jahr 2023 unangemeldet kontrolliert.
Das Zentrum von Geroldswil.
Das Zentrum von Geroldswil. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Gestützt auf die Weisung «Blitzschutzsysteme» der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, vom 1. Januar 2015, werden 2023 im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in der Gemeinde Geroldswil unangemeldet kontrolliert.

Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr Reinhard Kaufmann, die periodischen Kontrollen durch.

Die periodischen Kontrollen werden, wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.

Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse «Blitzschutzsysteme SNR 464022» mindestens alle zehn Jahre zu kontrollieren.

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