Bülach ZH: Hauswart wegen Unkraut-Abflammen vor Gericht
Ein Hauswart hatte im Juli 2022 ein Abflammgerät für das Entfernen von Unkraut verwendet – mit schwerwiegenden Folgen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Hauswart verwendet ein Abflammgerät zum Unkraut entfernen.
- Dies soll jedoch zu einem Brand geführt haben.
- Der Sachschaden beläuft sich auf über eine Viertelmillion Franken!
Ein 36-jähriger Hauswart verwendete im Juli 2022 ein propangasbetriebenes Abflammgerät, um Unkraut auf einem Parkplatz im Bezirk Bülach zu entfernen. Kurz nachdem er seine Arbeit beendet hatte, brach ein Feuer aus.
Ein Holzschopf, ein Auto und zwei E-Bikes fielen dem Brand zum Opfer. Der Sachschaden belief sich auf über 260'000 Franken!
Ein Gutachten der Brandermittlung führte das Abflammen des Unkrauts als Ursache des Brandes an. Daraufhin wurde gegen den Hauswart ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst erlassen. Das berichtet der «Zürcher Unterländer».
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Mann hätte wissen müssen, dass Vorsicht geboten sei, insbesondere aufgrund der Trockenheit im Juli 2022.
Hauswart freigesprochen
Der Hauswart sollte eine bedingte Geldstrafe von 12'600 Franken sowie zusätzliche Gebühren zahlen. Er lehnte dies jedoch ab und ging vor Gericht. Sein Anwalt argumentierte, dass das Gutachten nicht schlüssig sei und andere Ursachen für den Brand möglich wären. Er kritisierte auch die Gesellschaft für ihre Schuldzuweisungen.
Die Richterin stellte fest, dass die Schuld des Hauswarts nicht nachgewiesen werden konnte und sprach ihn frei. Sie gewährte ihm laut der «Zürcher Unterländer» auch eine Entschädigung für die Anwaltskosten.
Der Hauswart, der weiterhin bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, zeigte sich erleichtert über das Urteil. Die Versicherung hat den Schaden übernommen.