Wartau

Ersatzwahl für ein Gemeinderatsmitglied steht in Wartau an

Nau.ch Lokal
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Werdenberg,

Wie die Gemeinde Wartau mitteilt, wird am 31. März 2023 ein Ersatzmitglied für den Gemeinderat gewählt. Wahlvorschläge sind bis 6. Januar 2023 einzureichen.

Blick auf die Gemeinde Wartau.
Blick auf die Gemeinde Wartau. - Nau.ch / Simone Imhof

Martin Gabathuler-Kast, Malans SG, hat seinen Rücktritt als Mitglied des Gemeinderates der Politischen Gemeinde Wartau per 31. März 2023 erklärt.

Der Gemeinderat genehmigte den Rücktritt am 16. November 2022. Am Sonntag, 12. März 2023, findet die Ersatzwahl statt.

Die Wahlvorschläge sind bei der Kanzlei, Büro Nummer 1, Rathaus, Azmoos, bis spätestens am Freitag, 6. Januar 2023, um 16 Uhr einzureichen.

Formulare online herunterladen

Die entspre­chenden Formulare können entweder via Internet über die Gemeindewebseite heruntergeladen oder bei der Kanzlei in Papierform bezogen werden.

Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Der zweite Wahlgang wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt

Bei Bedarf findet am Sonntag, 18. Juni 2023, ein zweiter Wahlgang statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Freitag, 14. April 2023, 16 Uhr bei der Kanzlei einzureichen.

Beim zweiten Wahlgang ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Wahlvorschläge sind von 15 Stimmberechtigten zu unterschreiben

Es dürfen nur wählbare, mündige Kandidaten aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Die Wahlvorschläge sind von mindestens 15 in der Gemeinde Wartau stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen.

Es muss eine Vertretung für die Kommunikation angegeben werden

Die Unterzeichnenden bestimmen für die Kommunikation und Information mit den Behör­den eine Vertretung und eine Stellvertretung.

Wird auf die Angabe eine Vertretung beziehungsweise Stellvertretung verzichtet, so gilt die erstunter­zeichnende Person als Vertretung und die zweitunterzeichnende Person als Stellvertre­tung.

Unterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht mehr zurückgezogen werden.

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