Senkung der Abfallgebühren in Bözberg

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Brugg,

Die Gemeinde Bözberg senkt die Grundgebühren für Abfall von CHF 50.00 auf CHF 30.00 pro Jahr.

Mülltonne
Eine überfüllte Mülltonne. (Symbolbild) - Pixabay

Wie die Gemeinde mitteilt, werden die Grundgebühren Abfall ab 2022 von 50.00 auf 30.00 CHF pro Jahr gesenkt. Der Gemeinderat hat über die Gebührenanpassung einen Bericht, welcher die Veränderung der Kostenlage kurz erläutert, zu publizieren.

Gemäss § 4 des Gebührenreglements der Gemeinde Bözberg vom 01. Januar 2013 ist der Gemeinderat ermächtigt, die Gebühren den veränderten Bewirtschaftungskosten (unter Wahrung der Tarifstruktur) so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit der Betriebe gewährleistet ist.

Bericht des Gemeinderates zur Senkung der Grundgebühren Abfall

In der Budgetphase für das Rechnungsjahr 2020 wurde wie jedes Jahr der Finanzplan konsultiert und entsprechend den vorliegenden Zahlen angepasst (§ 86a Gemeindegesetz).

Bei den Erläuterungen zum Budget 2020 wurde erstmals erwähnt, dass bei der Spezialfinanzierung „Abfallwirtschaft“ eine Gebührensenkung angezeigt ist, sofern die Entwicklung dies zulässt. Für die Budgetierung des Jahres 2021 konnten wieder aktuellere Daten herangezogen werden.

Das Nettovermögen der Abfallwirtschaft beläuft sich per 31. Dezember 2020 auf CHF 205‘349.21. Mittelfristig sind keine grösseren Investitionen geplant, welche ein gewisses Polster voraussetzen oder rechtfertigen – entsprechend würde sich das Vermögen laufend erhöhen, was nicht das Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit ist.

Senkung bereits 2022

Aufgrund dessen kann die Gebührensenkung bereits ab dem Jahr 2022 erfolgen. Der Gemeinderat hat da- rum eine Senkung der Grundgebühr für Haushalte von CHF 50.00/Jahr auf CHF 30.00/Jahr beschlossen. Dies hat zur Folge, dass die Gebühreneinnahmen um rund CHF 16‘000.00 vermindert werden.

Die Eigenwirtschaftlichkeit (die Kosten für Betrieb, Unterhalt, Verwaltung sowie Zinsen für das investierte Kapital und Abschreibungen sind mittelfristig durch die Einnahmen gedeckt) ist nach wie vor sichergestellt, zudem werden keine Gebühren auf Vorrat erhoben. Anfällige Anpassungen werden jährlich überprüft.

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