Oberrohrdorf führt Mitwirkungsverfahren für «Zentrum Süd» durch
Wie die Gemeinde Oberrohrdorf angibt, wird ein Mitwirkungsverfahren für Teil-Gestaltungsplan «Zentrum Süd» vom 17. November bis 16. Dezember 2022 durchgeführt.

Das Areal «Zentrum Süd» befindet sich im Zentrum von Oberrohrdorf und umfasst insgesamt fünf Grundstücke.
Darauf befinden sich an der Ecke Ringstrasse und Cholacherstrasse das Mehrfamilienhaus «Trotte» mit einer Postfiliale.
In der Kurve der Ringstrasse und Hochstrasse steht das Gebäude des Restaurants Waage unmittelbar an der Strasse.
Etwas zurückversetzt und weiter südlich befindet sich auf dem Areal ein zweites Mehrfamilienhaus (umgangssprachlich auch bekannt als «Tirolerhaus»).
Das gesamte Areal «Zentrum Süd» ist mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt
Insgesamt umfasst das Areal Zentrum Süd eine Fläche von 7838 Quadratmeter. Das gesamte Areal «Zentrum Süd» ist gemäss Zonenplan mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt.
Die Stockwerkeigentümer des Grundstücks Nummer 556 «Trotte» beabsichtigen keine Veränderungen.
Das Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Nummer 558 soll vorerst bestehen bleiben und erst zu einem späteren Zeitpunkt neu überbaut werden.
Teil-Gestaltungsplan wurde an die Abteilung Raumentwicklung eingereicht
Entsprechend ist eine Etappierung vorzusehen.
Aufgrund dieser Ausgangslage umfasst der vorliegende Teil-Gestaltungsplan nur die südlicheren vier Parzellen Nummer 558, 559, 1410 und 1411 («Teilgebiet Zentrum Süd – Hochstrasse»).
Für den nördlicheren Teil («Teilgebiet Zentrum Süd – Cholacherstrasse») ist zu einem späteren Zeitpunkt ein separater Teil-Gestaltungsplan notwendig, falls dieses Grundstück ebenfalls neu überbaut werden soll.
Im Oktober 2021 wurde der Teil-Gestaltungsplan an die Abteilung Raumentwicklung zur fachlichen Stellungnahme eingereicht.
Die Unterlagen wurden vom Gemeinderat verabschiedet
Die Abteilung Raumentwicklung hat die Vorlage unter Einbezug der betroffenen Fachstellen vorgeprüft.
Gestützt auf die baugesetzlichen Anforderungen und im Sinne der Beratung wurden die noch klärungsbedürftigen Punkte in einer «Fachlichen Stellungnahme» Ende Mai 2022 dargelegt.
Zwischenzeitlich wurden die Unterlagen durch die Planer bereinigt und vom Gemeinderat zuhanden der abschliessenden Vorprüfung verabschiedet.
Gleichzeitig mit der Vorprüfung durch den Kanton erfolgt das gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsverfahren (nicht zu verwechseln mit der öffentlichen Auflage, diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt).
Mitwirkungseingaben können eingereicht werden
Dieses Mitwirkungsverfahren wird vom 17. November bis 16. Dezember 2022 durchgeführt, das heisst, die Planunterlagen können während dieser Zeit auf der Bauverwaltung eingesehen werden (ebenso auf der Webseite der Gemeinde).
Während dieser Frist können beim Gemeinderat durch alle interessierte Personen Mitwirkungseingaben (also Vorschläge oder Hinweise, keine Einwendungen) eingereicht werden.
Zusätzlich stehen am 1. Dezember 2022 von 19 bis 20.30 Uhr im Gemeindehaus Vertreter der Gemeinde sowie der Planer für Fragen zur Verfügung, anschliessend wird ein kleiner Apéro angeboten.