Wie die Gemeinde mitteilt, sollten sich Käufer von E-Fahrzeugen vor Kauf über die Ladestationen informieren, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern.
Ein Elektroauto wird geladen
Ein Elektroauto wird geladen - AFP/Archiv
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Die Netzbetreiber stellen fest, dass ein verstärktes Aufkommen von E-Mobility und somit vermehrte Installationen von Ladestationen feststellbar sind. Alle Käufer von Elektrofahrzeugen macht die Elektra Mettauertal darauf aufmerksam, dass Ladestationen nicht ohne weiteres an das Stromnetz angeschlossen werden dürfen.

Der mit dem Installationsauftrag betraute Elektrofachmann muss die Installation jeweils vorgängig dem zuständigen Netzbetreiber melden und eine Bewilligung einholen. Diese Pflicht besteht grundsätzlich für Anschlussleistungen ab 3.6 kW. Nicht immer kann die gewünschte Leistung für das Laden der Fahrzeuge sichergestellt werden.

Der Netzbetreiber kann bei Netzüberlastung die Ladestation vom Netz trennen

Um unangenehme Situationen zu vermeiden, sollte eine Bewilligung (Technisches Anschlussgesuch) daher bereits vor dem Kauf eines Elektrofahrzeugs bzw. einer Ladestation vorliegen. Ladestationen sind zudem sperrpflichtig, d.h. der Netzbetreiber kann bei Netzüberlastung die Ladestation vom Netz trennen.

Werden mehrere Ladestationen z. B. in Tiefgaragen an einem Anschlusspunkt installiert, ist zwingend ein Lademanagement zu realisieren, welches die Energie für mehrere Ladestationen reguliert und so eine Überlastung der Hauszuleitung verhindert.

Diese Bedingungen werden zusätzliche Kosten auslösen und könnten gegebenenfalls das Installieren einer Ladestation erschweren. Aber nur so können die Netzbetreiber ihrer Pflicht nachkommen und ein stabiles Stromnetz für alle Kundinnen und Kunden sicherstellen.

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