Wie die Gemeinde Brugg angibt, wurde der Entwurf der neuen Gemeindeordnung zur Vernehmlassung freigegeben. Die Stellungnahmen sind bis 30. April 2024 möglich.
Das Rote Haus befindet sich an der Hauptstrasse 7 in Brugg, am Rande des Eisiplatzes.
Das Rote Haus befindet sich an der Hauptstrasse 7 in Brugg, am Rande des Eisiplatzes. - Nau.ch / Werner Rolli
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Das Legislaturprogramm des Stadtrats 2022 bis 2025 sieht unter anderem vor, dass die kommunalen Rechtsgrundlagen auf ihre Aktualität und Vollständigkeit überprüft und wo nötig angepasst werden (Leitsatz eins, Legislaturziel zwei).

Dabei stellt die Überarbeitung der kommunalen Verfassung den ersten Schritt zur Umsetzung dieses Legislaturziels dar.

Die heutige Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Brugg wurde am 11. Mai 2007 vom Einwohnerrat beschlossen und am 25. November 2007 von den Stimmberechtigten angenommen.

Überprüfung nach 16 Jahren

Am 1. Januar 2008 trat sie in Kraft. Seither hat das übergeordnete kantonale Recht verschiedene Änderungen erfahren.

Auch sind mehrere politische Vorstösse aus dem Einwohnerrat eingegangen, die einen Anpassungsbedarf beinhalten.

Schliesslich bietet die Überarbeitung Gelegenheit zur Überprüfung der Terminologie.

Der Stadtrat hat den Entwurf einer teilrevidierten Gemeindeordnung zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben und lädt die Fraktionen des Einwohnerrats sowie die Öffentlichkeit ein, dazu Stellung zu nehmen.

Neue Gemeindeordnung ab 2025 in Kraft

Die Frist läuft bis und mit 30. April 2024. Der Einwohnerrat wird am 12. September 2024 über die Änderungen befinden.

Änderungen der Gemeindeordnung unterstehen dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung ist am 24. November 2024 vorgesehen.

Am 1. Januar 2025 soll die geänderte Gemeindeordnung in Kraft gesetzt werden.

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