Wie die Gemeinde Eggenwil berichtet, wurde eine Leistungsvereinbarung für den «Rangerdienst» abgeschlossen. Der Rangerdienst erfolgt vorwiegend an Wochenenden.
Die Niederwilerstrasse in Eggenwil im Reusstal.
Die Niederwilerstrasse in Eggenwil im Reusstal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Auf Antrag der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer und im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden stimmte der Gemeinderat im Mai 2023 der Neukonzeption des Informations- und Aufsichtsdienstes (I&A) Unteres Reusstal durch die Stiftung Reusstal per 1. Januar 2024 zu.

Dazu stellte er für die dreijährige Projektphase des «Rangerdienstes» von 2024 bis 2026 einen jährlichen Gemeindebeitrag von 3000 Franken in Aussicht.

Inzwischen wurde gestützt auf den genehmigten Budgetkredit die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Reusstal für den I&A entlang der Reuss, das heisst innerhalb des Reussuferschutzdekret-Perimeters sowie der räumlich angegliederten Naturschutzgebiete von kantonaler oder kommunaler Bedeutung auf dem Gemeindegebiet Eggenwil, abgeschlossen.

Aufsichtstätigkeit an sonnigen Wochenenden, Feiertagen und in Sommerferien

Gemäss den darin definierten Zielen und Leistungsschwerpunkten erfolgt der Rangerdienst schwergewichtig an sonnigen Wochenenden, Feiertagen und in der Ferienzeit des Sommerhalbjahrs.

Die Aufsichtstätigkeit erfolgt grundsätzlich mit dem Fahrrad.

Die Aufsichtspersonen tragen ihren Mitarbeiterausweis auf sich sowie die Aufsichtsbekleidung mit der Aufschrift «Information und Aufsicht Reusstal».

Bei Einsätzen gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit

Die Aufsichtspersonen sind unter anderem dazu verpflichtet, bei ihren Einsätzen das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren und die persönliche Integrität der Besuchenden zu respektieren.

Sollten Mahnungen, Verwarnungen oder gar Anzeigen erforderlich sein, werden hierfür die offiziellen Formulare der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer verwendet.

Anzeigen werden bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Kopie an den Gemeinderat eingereicht.

Jährlicher Rechenschaftsbericht

Zwischen der Gemeinde und der Stiftung Reusstal findet ein regelmässiger Austausch statt.

Zudem hat die Leistungserbringerin ihre Einsätze im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems nach anerkannten Standards bezüglich Controlling und Revision zu erbringen und dem Gemeinderat einen jährlichen Rechenschaftsbericht zu unterbreiten.

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