

Zurückschneiden von Bepflanzung in Binningen

Im Interesse der Verkehrssicherheit, vor allem auch für die Sicherheit der Fussgänger, werden alle Liegenschaftsbesitzer sowie auch Grundeigentümer ersucht, ihre Grünhecken, Sträucher und Bäume entlang von Strassen insbesondere an Kreuzungen, zu kontrollieren und zurückzuschneiden. Ebenso sind Beleuchtungskandelaber, Verkehrsschilder, Randsteine, Trottoir und Hydranten wenn nötig freizulegen. Kontrollen werden durch die Gemeinde laufend durchgeführt.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie des Unterhalts entlang von Strassen und Trottoirs gelten folgende Gesetzesbestimmungen: § 42 des kommunalen Strassenreglements. Das Lichtraumprofil der Verkehrsanlage, die Strassenbeleuchtung und die notwendigen Sichtfelder bei Strasseneinmündungen und Privateinfahrten dürfen nicht durch Bepflanzungen und Gartenanlagen beeinträchtigt werden.
Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab mindestens 4,5 Metern, das Trottoir ab mindestens 2,5 Metern Höhe überragen. Ferner ist zu erwähnen, dass die Beleuchtungskörper immer freizuhalten sind. Allfällige Beschädigungen durch Überwachsenlassen können durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden.
Wöchentliche Grünabfuhr
Die Grüngutcontainer können jeden Montag kostenlos zum Leeren bereitgestellt werden. Die wöchentliche Abfuhr gilt bis und mit November. Im Juli 2022 findet kein Häckseldienst statt.