Biel bemängelt Vorlage zur Revision des Sozialhilfegesetzes
Wie die Stadt Biel mitteilt, hatte die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) die Städte zur Vernehmlassung eingeladen.
Die Gemeinderäte der Städte Bern, Biel, Burgdorf und Langenthal kritisieren in ihrer Stellungnahme, dass die Gesetzesvorlage wegen des mangelnden Einbezugs der Gemeinden nicht zu überzeugen vermag.
Sie greift zu stark in die Autonomie der Gemeinden sowie deren Organisationsfreiheit ein und lässt den Gemeinden kaum Mitbestimmung über die Sozialhilfe.
Dies ist besonders stossend, weil die Sozialhilfe eine Verbundaufgabe ist und von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert wird.
Keine konkreten Lösungsansätze zur Armutsprävention
Die Gemeinderäte anerkennen zwar die Notwendigkeit, das Sozialhilfegesetz einer Überarbeitung zu unterziehen, aus ihrer Sicht trägt die Vorlage in ihrer jetzigen Form jedoch wenig dazu bei, aktuelle soziale Problemlagen in der Sozialhilfe anzugehen.
So vermissen sie konkrete Lösungsansätze und Akzente zur Armutsprävention, für die Gesundheitsförderung von Armutsbetroffenen, in der Bildung und Qualifizierung von Menschen in Prekarität oder in der Entlastung von armutsbetroffenen Familien.
Den vorgeschlagenen Selbstbehalt im Lastenausgleich lehnen die Gemeinderäte ab, da er Gemeinden mit hohen Soziallasten zusätzliche Kosten aufbürdet, ohne eine spürbare Steuerungswirkung zu entfalten.
Die Berechnungsgrundlagen für den Selbstbehalt stützen sich auf Kriterien, die sich wenig bis gar nicht beeinflussen lassen. Ebenfalls fehlt eine Regelung zur regelmässigen Überprüfung der Fallpauschalen und zur Berücksichtigung regionaler Unterschiede wie den langen Distanzen in Bergregionen oder der Zweisprachigkeit in der Region Biel-Seeland.
Gemeinde sollen über Integrationsmassnahmen entscheiden
Ablehnend stehen die Gemeinderäte auch dem Vorhaben des Kantons gegenüber, den Gemeinden die bisherige Autonomie im Bereich der Integrationsmassnahmen zu entziehen. Die Verschärfungen in Bezug auf den Spracherwerb schiessen über das Ziel hinaus. Sie lassen zu wenig Spielraum und die Sanktionen sind unverhältnismässig.
Positiv bewerten die vier Exekutiven die Verlängerung der Rückzahlungsfristen bei Vermögensanfall und den Verzicht, die Sozialhilfe aus Einkommen zurückzahlen zu müssen.
Grundsätzlich unterstützenswert erscheinen auch die Regelungen zu den Revisionen von Sozialdiensten. Nötig sind aber noch Vorgaben zum Verfahren.
Die Gemeinderäte der vier Städte erwarten, dass die zentralen Schwächen der Gesetzesvorlage korrigiert werden. In der aktuellen Form weisen sie diese zurück.