Biel BE: Minderjähriger Autofahrer nach Raserdelikt angehalten

    Kantonspolizei Bern
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    Biel/Bienne,

    Am Dienstag ist ein Auto in Biel BE mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen worden. Nach einer Nachfahrt konnte der minderjährige Lenker angehalten werden.

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    Ein Beamter der Kantonspolizei Bern. - Kantonspolizei Bern

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Biel BE wurde am Dienstag ein Auto mit 104 km/h in einer 50er-Zone gemessen.
    • Nach kurzer Nachfahrt konnte das Fahrzeug angehalten werden.
    • Im Auto fand die Kantonspolizei einen 15-jährigen Jugendlichen.

    Die Kantonspolizei Bern hat am Dienstag an der Johann-Renfer-Strasse in Biel Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

    Kurz nach 22.15 Uhr konnte ein Fahrzeug gemessen werden, welches nach Abzug der gesetzlichen Toleranz mit 104 km/h in Richtung Längfeldweg unterwegs war. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf diesem Strassenabschnitt beträgt 50 km/h.

    Als die Patrouille mit eingeschalteter Warnvorrichtung dem Fahrzeug folgte und es mittels Matrix zum Anhalten aufforderte, ergriff dieses via Längfeldweg, Länggasse und Solothurnstrasse die Flucht.

    Vor dem erneuten Einbiegen in die Johann-Renfer-Strasse musste die Patrouille auf Grund der Verhältnismässigkeit die Nachfahrt abbrechen.

    Der Jugendliche zeigte sich geständig

    Mit Hilfe von Drittpersonen, welche die Richtung der Weiterfahrt angeben konnten, wurde an der Fritz-Oppliger-Strasse das betroffene Fahrzeug ohne Personen aufgefunden.

    Der 15-jährige mutmassliche Fahrer konnte kurze Zeit später, im Zuge weiterer Abklärungen, angehalten und auf eine Polizeiwache gebracht werden.

    Er ist geständig, das Fahrzeug zum besagten Zeitpunkt gelenkt zu haben. Der Beschuldigte wird sich vor der Justiz unter anderem nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte zu verantworten haben.

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    Kommentare

    User #3361 (nicht angemeldet)

    Im Auto roch es nsch Kameldung und Knoblauch

    User #2370 (nicht angemeldet)

    Ganz einfach. Gesetze anpassen. Wer so was macht, gleich welchen alters, verliert 10 jahre lang den anspruch, einen fahrausweis zu machen. Ab 18. heisst der 15-jährige kann mit 28 erstmals die fahrprüfung machen. Zu extrem? Nein, reine erziehungsmassnahme.

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