Wohlen BE: Landwirtschaftsland in Oberwohlen soll Bauzone werden

Gemeinde Wohlen bei Bern
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Bern,

Der Gemeinderat von Wohlen BE hat den Projektauftrag zur Einzonung am Schaufelacker genehmigt. Für die Machbarkeitsstudie werden 75'000 Franken eingesetzt.

In Oberwohlen soll ein Teil einer Parzelle zwischen Schaufelacker und der Bannholzstrasse sowie nördlich der Oberwohlenstrasse neu eingezont werden. Die Parzelle GB-Nr. 2175 befindet sich in Privatbesitz. Die Halter AG hat für das Einzonen und die bauliche Entwicklung der Fläche eine Planungsvollmacht erhalten.

Der Grossteil der Parzelle gehört zur Landwirtschaftszone und ist Fruchtfolgefläche – also eine für die landwirtschaftliche Produktion besonders wertvolle Fläche (Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes, Inventar der Fruchtfolgeflächen des Kantons Bern). Im Südwesten und Westen der Parzelle gibt es kleine Teilbereiche, die der Bauzone – der zweigeschossigen Dorfzone – angehören. Eingezont werden soll ein Teilbereich im Osten und Süden des Grundstücks.

Im Südwesten der Parzelle befindet sich eine geschützte Hecke. Im Norden des Grundstücks grenzt der Schufelgrabebach mit seinen Ufergehölzen an. Gemäss dem räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Wohlen und dem regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept der Region Bern Mittelland ist dieser Bereich für eine Massnahme der Siedlungsentwicklung vorgesehen.

Die bestehende Grundordnung soll revidiert und ein Teil des bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in eine Bauzone eingezont werden. Der Gemeinderat hat den Projektauftrag genehmigt und das Departement Bau und Planung mit dessen Umsetzung beauftragt. Weiter hat der Gemeinderat die Planungsvereinbarung mit der Halter AG zum Einzonen des Areals am Schaufelacker sowie die Kreditauslösung beschlossen.

Der Kredit von CHF 75‘000.00 für eine Machbarkeitsstudie wird der Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung entnommen. Die Machbarkeitsstudie bildet die Basis für das Ausarbeiten einer Zone mit Planungspflicht (ZPP), die der Bevölkerung an einer Urnenabstimmung zum Beschluss unterbereitet wird.

Landwirtschaftsland. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

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