Keine übermässige Dioxinbelastung der Böden bei KVA im Kanton Bern
Die Böden bei den ehemaligen oder älteren Kehrichtverbrennungsanlagen in Bern-Warmbächli, Biel und Krauchthal sind nicht übermässig durch Dioxine belastet. Zu diesem Schluss kommt das kantonale Amt für Wasser und Abfall (AWA).

Angestossen wurden die Untersuchungen, nachdem bei der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Vallon in Lausanne sehr hohe Dioxingehalte festgestellt worden waren. Untersucht wurden im Kanton Bern Böden bei KVA, die noch in Betrieb sind und bei solchen, die nicht mehr in Betrieb sind.
Eine flächige Dioxinbelastung durch die KVA, wie sie in Lausanne gemessen wurde, schliesst die bernische Bau- und Verkehrsdirektion laut Mitteilung vom Dienstag aus. «Es wurden keine erhöhten Gehalte an Dioxinen sowie Schwermetallen gemessen, welche Menschen und Tiere gefährden können», schreibt die Direktion in einer Mitteilung.
Am Standort Bern-Warmbächli wurden keine Schadstoffe festgestellt, die auf den Betrieb der KVA zurückzuführen seien, schreibt der Kanton weiter. An zwei Stelle wurden leicht erhöhte Schadstoffgehalte registriert, die aber keine Gefahr für Menschen und Tiere darstellten.
In Biel wiesen die analysierten Böden in der näheren Umgebung der KVA Müve Biel-Seeland keine starken Belastungen durch Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Dioxine auf.
Und in Krauchthal wurde bei keiner der untersuchten Bodenproben eine Schadstoffbelastung festgestellt.
Hingegen zeigte sich, dass in Einzelproben im Umfeld der Krematorien in Bern und Biel polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) beziehungsweise Dioxine teilweise über dem Prüfwert der eidgenössischen Verordnung über Belastungen des Bodens liegen.
Da die Anlagen seit langem saniert seien, müsse es sich um Belastungen älteren Datums handeln, hält der Kanton in seiner Mitteilung fest. Dazu muss der Kanton nun weitere Untersuchungen an die Hand nehmen.
Dazu verpflichtet ihn die Verordnung über die Belastung des Bodens. Liegt ein Wert über dem sogenannten «Prüfwert», muss der Kanton prüfen, ob eine konkrete Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen vorliegt.
Ist eine konkrete Gefährdung vorhanden, muss die Nutzung des Bodens eingeschränkt werden. Der Kanton ist in diesem Fall verpflichtet, zum Schutz der Bevölkerung, der Tiere und der Pflanzen in den betroffenen Gebieten, Massnahmen zu verfügen oder Empfehlungen abzugeben.