Stadt Basel

Zweiter GPK Bericht zum Historischen Museum Basel

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Basler Grossen Rats zeichnet in ihrem zweiten Bericht ein durchzogenes Bild von der missglückten Konfliktbewältigung.

GPK
Der Verein für das Historische Museum Basel hat das Bild des Künstlers Kurt Fahrner gekauft und dem Museum als Schenkung übergeben. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Jahren macht das Historische Museum Basel Negativ-Schlagzeilen.
  • Nun zeichnet der zweite GPK-Bericht ein durchzogenes Bilder des Museums.

Das Historische Museum Basel sorgt bereits seit Jahren vor allem als Unruheherd für Schlagzeilen. Neben strukturellen und betrieblichen Missständen vor allem bei der Inventarisierung der Sammlungen sorgten unfreiwillige Wechsel in der Direktion für Unruhe. Die Freistellung des letzten Direktors Marc Fehlmann beschäftigt trotz des Ablaufs des Anstellungsverhältnisses Ende März 2022 noch immer die Gerichte.

Auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) musste sich als Oberaufsichtsgremium über die Regierung und Verwaltung mit dem Fall Historisches Museum befassen. In ihrem am Montag, 16. Mai 2022, veröffentlichten zweiten Bericht bringt sie viele Unzulänglichkeiten bei der Konfliktbewältigung zur Sprache. Dass die Freistellung aufgrund einer unklaren Vereinbarung fälschlicherweise nur mündlich und ohne Begründung ausgesprochen wurde, sei nur eine von zahlreichen Verfehlungen.

Gleichzeitig lässt sie aber auch viele Fragen offen. Zum Zerwürfnis zwischen der mittlerweile abgewählten Vorsteherin des Präsidialdepartements, Elisabeth Ackermann (Grüne), und dem freigestellten Direktor bleibt Vieles unbeantwortet. In die rechtliche Beurteilung der umstrittenen Freistellung möchte sich die Kommission nicht einmischen, weil dies Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sei.

Belästigungsvorwürfe von einem unbeteiligten Beobachter vorgebracht

Konkret moniert die GPK, dass der Konflikt mit dem Museumsdirektor mit kolportierten Fällen von mutmasslicher sexueller Belästigung durch ein Mitglied der Geschäftsleitung vermischt worden sei. Dazu komme, dass die Belästigungsvorwürfe nicht mit der angebrachten Sorgfalt bewältigt worden seien.

Die Angelegenheit gestaltete sich tatsächlich schwierig, wie dem GPK-Bericht zu entnehmen ist. Die Belästigungsvorwürfe seien von einem unbeteiligten Beobachter vorgebracht worden. Der damals noch nicht freigestellte Direktor habe aber nicht reagieren können. Die notwendigen Befugnisse für personalrechtliche Massnahmen seien ihm vom Präsidialdepartement entzogen worden.

Dazu kam, dass die beiden mutmasslich belästigten Mitarbeiterinnen bei einer Anhörung ausgesagt hätten, dass sie sich durch die Handlungen ihres Vorgesetzten nicht belästigt gefühlt hätten. Das Präsidialdepartement beliess es offensichtlich dabei und legte den Fall ad acta.

Dies wiederum sei ein voreiliger Entscheid gewesen, wie nun eine von der GPK zitierte erneute Untersuchung aufzeigte. Die war vom aktuellen Departementsvorsteher Beat Jans (SP) in Auftrag gegeben worden. Das Präsidialdepartement hätte berücksichtigen müssen, dass die befragten Mitarbeiterinnen allenfalls aus Angst vor einer Entlassung so ausgesagt hätten. Überdies hätte man möglichen weiteren Belästigungsfällen nachgehen müssen.

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