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    Restaurant «La Torre»: Basler Regierung befiehlt Schutzmassnahmen

    Keystone-SDA Regional
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    Basel,

    Die Basler Regierung hat im Streit um das historische Gebäude des ehemaligen Restaurants «La Torre» Massnahmen zur Erhalt der Bausubstanz angeordnet.

    Restaurant La Torre
    Das Restaurant «La Torre» steht nun unter Denkmalschutz, weil es städtebaulich und kulturgeschichtlich wertvoll sei. - Screenshot Google Street View

    Die Regierung habe das das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, die Bausubstanz des Gebäudes an der Reservoirstrasse 240 zu sichern und dessen ästhetische Erscheinung zu verbessern, teilte sie am Donnerstag, 30. Juni 2022, mit. Der Eigentümer muss nun innert 30 Tagen dem Kanton mitteilen, ob er seiner Pflicht nachkommt. Danach kann der Kanton die angeordneten Massnahmen eigenständig umsetzen. Die Kosten belaufen sich gemäss Offerten auf rund 50'000 Franken.

    Der Eigentümer habe bisher keine Massnahmen zum Unterhalt der Liegenschaft ergriffen und der Zustand des Hauses verschlechtere sich weiterhin, heisst es im Communiqué.

    Der Kanton und der Liegenschaftsbesitzer streiten sich seit rund zwei Jahren über die Zukunft des ehemaligen Ausflugsrestaurants beim Wasserturm, das inzwischen versprayt und heruntergekommen ist. Der Eigentümer will das Gebäude abreissen und durch neue Wohnungen ersetzen lassen.

    Das Restaurant «La Torre» steht unter Denkmalschutz

    Das Quartier wehrte sich erfolgreich mit einer Petition dagegen. Im November 2020 stellte die Basler Regierung das Äussere des Gebäudes und den Garten unter Denkmalschutz.

    Dies unter anderem mit der Begründung, dass das Gebäude «ein Zeugnis der Basler Sozial- und Kulturgeschichte und im Ensemble mit dem Wasserturm und der historischen Grünanlage auf dem Bruderholz städtebaulich wertvoll» sei. Die Liegenschaft war 1925/1926 von den Basler Architekten Rudolf Suter und Otto Burckhardt gebaut worden.

    Der Eigentümer reichte daraufhin beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen den Regierungsentscheid ein. Das Gericht wies die Beschwerde letzten November jedoch ab. Nun muss das Bundesgericht über den Fall entscheiden, das das Gesuch des Eigentümers um aufschiebende Wirkung im April ablehnte. Über die Sache selber hat das Bundesgericht noch nicht entschieden. Die Basler Denkmalpflege forderte den Eigentümer im Januar erfolglos zu Instandstellungsarbeiten auf.

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