In Fislisbach sind Bäume und Sträucher zurückzuschneiden
Wie die Gemeinde Fislisbach informiert, müssen Bäume und Sträucher zugunsten der Verkehrssicherheit zurückgeschnitten werden.

Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Manche Mindestvorschriften sind jederzeit einzuhalten. Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,50 Meter und über Fahrstrassen bis auf 4,50 Meter Höhe freigehalten werden.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von neu 60 Zentimetern und 3 Metern gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.
Die Verkehrssignale sind sichtbar zu halten
Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden.
Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind frei zugänglich und sichtbar zu halten.
Die betroffenen Gartenbesitzer und Eigentümer werden gebeten, die Pflanzen bis spätestens Mitte September 2023 zurückzuschneiden.
Sind die Pflanzen nach Ablauf der angesetzten Frist nicht zurückgeschnitten, sind die Mitarbeiter des Werkhofs berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Geh-weggebiet hineinwachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zurückzuschneiden (Artikel 687 Absatz 1 ZGB).
Für allfällige Schäden kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden
Das Zurückschneiden erfolgt zu Lasten des Eigentümers.
Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Den Anwohnern wird für ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit gedankt.