Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, sind diese Steuern per 31. Oktober des laufenden Jahres fällig. Der Vergütungs- und Ausgleichszins liegt bei 0,75 Prozent.
Fislisbach. - fislisbach.ch
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Im Februar 2024 werden die provisorischen Steuerrechnungen in Fislisbach 2024 zugestellt. Diese Steuern sind zum 31. Oktober 2024 zur Zahlung fällig.

Mit der Zinsverordnung für das Kalenderjahr 2024 hat der Aargauer Regierungsrat den Vergütungs- und Ausgleichszins auf 0,75 Prozent festgelegt.

Bisher betrug der Zinssatz 0,3 Prozent. Der Verzugszins wurde auf fünf Prozent festgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt der Zinssatz gleich.

Wenn die provisorischen Steuern 2024 vor der genannten Fälligkeit bezahlt werden, wird somit im Jahr 2024 ein Zins von 0,75 Prozent vergütet.

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