Wie die Gemeinde Leuggern informiert, sind manche Strassen schlecht einsehbar. Die Einwohner werden gebeten, die Bepflanzungen zurechtzustutzen.
Blick auf die Gemeinde Leuggern.
Blick auf die Gemeinde Leuggern. - Nau.ch / Simone Imhof
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Es wurde festgestellt, dass entlang der Waldränder und -wege Bäume über diverse Strassen hineinragen und der Unterhalt verschiedenster Waldränder und –wege in letzter Zeit etwas vernachlässigt wurde. Die Befahrbarkeit der Wege wird somit beeinträchtigt.

Im Bereich des Waldrandes sollten grössere Bäume, welche die Waldparzellen massiv überragen, gefällt oder zurückgeschnitten werden. Dieser Eingriff soll auch der Förderung der qualitativ besten Bäume dienen.

Diese Unterhaltsarbeiten dienen der Sicherheit der Benützer der Wege entlang der Waldränder und trägt zu einer Verbesserung der Zufahrt und der Bewirtschaftung der angrenzenden Wies- und Ackerländer mit den Maschinen bei. Die Waldeigentümer werden gebeten, die Unterhaltsarbeiten des Waldrandes vorzunehmen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem Unfall die Eigentümer, welche die Sichtzonen nicht einhalten, haftbar gemacht werden können. Für allfällige Schäden aufgrund der in den öffentlichen Weg hineinragenden Äste und Bäume kann die Gemeinde Leuggern nicht haftbar gemacht werden.

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