Würenlingen

Würenlingen versendet Ver­fall­s­an­zei­ge für Steu­ern 2023

Nau.ch Lokal
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Zurzibiet,

Wie die Gemeinde Würenlingen angibt, erfolgt der Versand von Verfallanzeigen für Steuern 2023, um an den letzten Zahlungstermin am 31. Oktober 2023 zu erinnern.

Gemeindehaus in Würenlingen
Das Gemeindehaus in Würenlingen. - Nau.ch / Simone Imhof

Ab Mitte September 2023 werden die Verfallanzeigen für die Steuern 2023 zugestellt.

Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2023 noch nicht vollumfänglich beglichen sind.

Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2023 nochmals anzukünden.

Die provisorische Steuerrechnung richtet sich nach dem mutmasslichen Steuerbetrag.

Wichtige Hinweise zur Steueranpassung und finanziellen Unterstützung

Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr 2023 entsprechen, kann die Bevölkerung, unter Vorlage der Belege (Lohnabrechnung und so weiter), bei der Abteilung Steuern eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung verlangen.

Im Falle von finanziellen Schwierigkeiten oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, muss mit der Abteilung Finanzen, telefonisch oder per E-Mail, frühzeitig Kontakt aufgenommen werden.

Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Es ist zu beachten, dass Gebühren für Mahnungen (35 Franken) und Betreibungen (100 Franken) erhoben werden.

Fristgerechte Zahlung der Steuern bis 31. Oktober 2023

Die Gemeinde dankt im Voraus für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2023 bis zum 31. Oktober 2023.

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