Marthalen

Gemeinderat Marthalen genehmigt neue Polizeiverordnung

Nau.ch Lokal
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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Marthalen mitteilt, genehmigt der Gemeinderat den Entwurf der neuen Polizeiverordnung. Er kommt auf der Gemeindeversammlung zur Vorlage.

Videoüberwachung
Die Entscheidung, ob ein Areal mit Videokameras ausgestattet werde, liege bei den Sicherheitsbehörden vor Ort. (Symbolbild) - keystone

Die Gemeindeversammlung vom 8. November 2005 genehmigte zuletzt die Revision der Polizeiverordnung vom 17. September 1981. Die neue Polizeiverordnung wurde auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.

In der aktuellen Polizeiverordnung fehlt die gesetzliche Grundlage für die Überwachung des öffentlichen Grundes mit Videokameras. Deshalb mussten die Überwachungen der Schulanlagen bei der Sekundarschule und bei der Primarschule mit Videokameras eingestellt werden. Die Schulen und deren Areal in Marthalen sind rege frequentiert und werden auch ausserhalb des Schulbetriebes aufgesucht.

Leider gibt es ab und an auch Sachbeschädigungen und Vandalismus. Die Aufnahmen mit Videokameras unterstützen die Aufklärung von strafbaren Handlungen. Nebst der Aufnahme eines entsprechenden Artikels zur Überwachung des öffentlichen Grundes wurde die bestehende Polizeiverordnung einer Revision unterzogen.

Dabei wurden übergeordnete Bestimmungen entfernt, sodass die neue Polizeiverordnung lediglich 39 Artikel (bisher 69 Artikel) umfasst. Der Gemeinderat genehmigt den Entwurf der neuen Polizeiverordnung zur Beschlussfassung anlässlich der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2022.

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