Wie die Gemeinde Oberriet SG angibt, werden Fahrzeughalter aufgefordert, den Winterdienst nicht durch parkierte Fahrzeuge auf den Gemeindestrassen zu behindern.
Die Staatstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen.
Die Staatstrasse in Oberriet im Rheintal Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Auch in diesem Winter ist das Strassennetz der Rheintaler Gemeinden in möglichst gutem Zustand zu halten.

Die Schneeräumungsarbeiten werden weitgehend in den frühen Morgenstunden ausgeführt.

Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, behindern den Winterdienst. Es besteht zusätzlich die Gefahr der Beschädigung.

Die Motorfahrzeughalter sind aufgerufen, ihre Fahrzeuge bei Schnee- oder Eisprognosen in Garagen oder auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.

Den Schnee nicht auf öffentliche Strassen schaffen

Im Sinne des Strassengesetzes kann Privateigentum bei grossem Schneefall zur Schneeräumung beansprucht werden.

Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee von Vorplätzen et cetera auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen.

Zusätzlich wird die Bevölkerung ersucht, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren. Dies aus Sicherheitsgründen beziehungsweise damit die Hydranten in einem Notfall jederzeit gut zugänglich sind.

Ebenfalls sind EW-/CATV-Verteilkabinen sowie Strasseneinlaufschächte von Schnee frei zu halten.

Haftung für Schäden an Fahrzeugen wird abgelehnt

Die Rheintaler Gemeinden lehnen die Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen ab, die aus Nichtbefolgen dieser Anweisung resultieren.

Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, können auf Kosten der Halter durch die Organe der Polizei abgeschleppt oder verstellt werden.

Der Stadtrat Altstätten sowie die Gemeinderäte Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau danken für das Verständnis.

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