Altstätten: Videoüberwachung der Bahnunterführung

    Gemeinde Altstätten
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    Rheintal,

    Die Bahnunterführung beim Bahnhof SBB ist ab 2. Oktober videoüberwacht.

    Videokameras
    Der Walliser Grosse Rat hat ein Gesetz beschlossen, wonach Videokameras im öffentlichen Raum klar gekennzeichnet sein müssen. (Symbolbild) - Keystone

    Am 1. Oktober 2020 wird die geplante Videoüberwachung in der Bahnunterführung beim Bahnhof SBB angebracht und spätestens am 2. Oktober in Betrieb genommen. Der Stadtrat hat diese zur Verhinderung und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen, insbesondere Sachbeschädigungen und missbräuchliche Entsorgung, im öffentlichen Raum bewilligt.

    Die Bevölkerung wurde mittels Allgemeinverfügung vom 17. August 2020 darüber informiert. Innert der 14-tägigen Frist wurde beim Sicherheits- und Justizdepartement kein Rekurs eingereicht. Die Verfügung ist somit rechtskräftig.

    Videoaufzeichnungen

    Die Öffentlichkeit wird mit Hinweistafeln auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht. Die Videoaufzeichnungen werden geschützt aufbewahrt und spätestens nach 100 Tagen gelöscht.

    Der Zutritt zum Speicherort ist für Unbefugte nicht möglich. Die Geschäftsprüfungskommission übernimmt die Aufgabe der Kontrollstelle.

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