Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, wurde in einer überprüften Analyse festgestellt, dass es in der Gemeindeverwaltung keinen Geschlechtseffekt gibt.
Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil.
Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verpflichtet Arbeitgebende mit 100 oder mehr Angestellten, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.

Die Gemeindeverwaltung hat die Analyse durchgeführt und von der Wirtschaftsprüfungs-,Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO AG prüfen lassen.

Die vorliegenden Resultate wurden anhand des Standard-Analyse-Tools des Bundes (Logib) ermittelt.

Logib basiert methodisch auf einer semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse – diese ist in den Sozialwissenschaften eine der meistverwendeten statistischen Methoden – und erfüllt die Anforderung der Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität gemäss Artikel 13c Absatz 1 des GlG.

Frauen verdienen 1,3 Prozent mehr

Die Lohngleichheitsanalyse ergab zusammengefasst das Ergebnis, dass in der Gemeindeverwaltung Allschwil kein Geschlechtseffekt besteht.

Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 1,3 Prozent mehr.

Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant von null verschieden.

Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.

Gemeinde ist eine faire Arbeitgeberin

Die formelle Überprüfung der Lohnanalyse durch die BDO AG hat eine korrekte Durchführung der Analyse bestätigt.

Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung sind mit dem Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse sehr zufrieden.

Es ist eine Bestätigung dafür, dass die Gemeinde Allschwil eine faire und fortschrittliche Arbeitgeberin ist.

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