Allschwil: Mitwirkung zu Zonenvorschriften Siedlung läuft

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Region Allschwil,

Wie die Gemeinde Allschwil mitteilt, dauert die Mitwirkungsphase zu den überarbeiteten Zonenvorschriften und dem Strassennetzplan noch bis 26. Februar 2024.

Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil.
Der Eingangsbereich des Gemeindezentrums Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Das Planungsinstrument «Zonenvorschriften Siedlung», bestehend aus dem Zonenplan und dem Zonenreglement Siedlung der Gemeinde Allschwil, stammt aus dem Jahr 2007.

In der Regel werden solche Zonenvorschriften alle 10 bis 15 Jahre überprüft und aktualisiert – dies geschieht nun.

Eng mit der Siedlungsentwicklung verbunden ist die Mobilität, deshalb wird auch der Strassennetzplan Siedlung überprüft und wo nötig revidiert.

Möglichkeit, Einwendungen zu erheben und Vorschläge einzureichen

Die Entwürfe der überarbeiteten Zonenvorschriften Siedlung werden gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz (RBG BL) öffentlich bekannt gemacht.

Die Bevölkerung hat im Rahmen der ab dem 16. Januar bis zum 26. Februar 2024 laufenden Mitwirkung gemäss Paragraf sieben Raumplanungs- und Baugesetz Baselland (RBG BL) die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben und Vorschläge einzureichen.

Nach Ablauf der Mitwirkungsphase werden die Eingaben geprüft und die Ergebnisse zum Umgang mit den einzelnen Eingaben in einem Bericht zusammengefasst und öffentlich aufgelegt.

Anpassung der Vorgaben in heutigen Bauzonen und Differenzierung Wohnzonen

Regelungen des heutigen Reglements wurden überprüft und wo angezeigt angepasst. Thema ist hier zum Beispiel die Quartierbelebung und der Übergang zum Strassenraum.

Mit der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) wird ausserdem gesetzlichen Vorgaben entsprochen – auch dies führt zu Änderungen im Reglement.

In bestimmten Quartieren ist eine Innenentwicklung erwünscht und es werden Anreize für Neu- und Umbauten gesetzt.

Neu werden zum Beispiel eine viergeschossige Wohnzone W4 und eine spezielle dreigeschossige Wohnzone W3b für das Gebiet Grabenring eingeführt.

Schützenswerte Objekte gehören zum Aufgabenbereich der Gemeinde

Verschiedene Strassenzüge Allschwils sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt. Die Gemeinde ist verpflichtet, diesen den nötigen Schutz zukommen zu lassen.

Dieser Aufgabe kommt sie mit der Revision nach und stellt sicher, dass einige der am meisten geschätzten Orte Allschwils auch in Zukunft in ihrem Charakter erhalten bleiben.

Auch die Umsetzung des Bauinventars Kanton Basel-Landschaft (BIB) ist Gegenstand der Revision. Die dort aufgeführten schützenswerten Gebäude sollen den ihnen gebührenden Schutz erhalten.

Mit der Revision werden auch eine Handvoll jüngere Bauten aus der Zeit von 1945 bis 1990 geschützt.

Siedlungsgrün statt «Tabula rasa»

Wer von der Stadt mit ihren dichten Zeilenbauten nach Allschwil kommt, nimmt das Grün der vielen Bäume im Siedlungsgebiet wahr.

Sie wirken über die Parzellengrenzen hinaus, prägen das Ortsbild, bieten Schatten und stehen für eine allseits geschätzte Qualität im Wohnumfeld.

Bei Neubauten wird heute oft «Tabula rasa» gemacht. Dem soll planerisch entgegengewirkt werden, ohne die Freiheit der Grundeigentümerschaft über die Massen einzuschränken.

Grünflächenziffer soll Orientierung mit Blick auf Siedlungsklima bieten

Aktuelle Herausforderungen betreffend Siedlungsklima werden aufgegriffen und der Rahmen für eine zukunftsfähige Siedlungsentwicklung gesteckt, die ganz Allschwil zugutekommt.

Dabei werden sowohl Anreize für eine positive Entwicklung gesetzt als auch unerwünschte Entwicklungen eingedämmt.

Eine Grünflächenziffer soll einer übermässigen Versiegelung des Bodens entgegenwirken und ermöglichen, dass auch in Trockenzeiten in Allschwil ausreichend Wasser im Boden gespeichert werden kann und bei Starkniederschlägen Überschwemmungen verhindert werden können.

Termine für Fragestunden können wahrgenommen werden

Ein Mitschnitt der Präsentation der Informationsveranstaltung vom 16. Januar 2024 wird auf der Projektwebseite Zukunft Allschwil online gestellt.

Die Planungsdokumente können auf der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ebenfalls ist es möglich, sich zu einer der Fragestunden für folgende Termine bei Fatma Tasan telefonisch oder per E-Mail anzumelden: Donnerstag, 25. Januar (9 bis 10.30 Uhr); Donnerstag, 1. Februar (13 bis 15 Uhr); Montag, 5. Februar (8 bis 10 Uhr) und Donnerstag, 8. Februar 2024 (17 bis 19 Uhr).

Die Gemeinde bittet die Einwohner, ihre Mitwirkung schriftlich festzuhalten und bis am 26. Februar 2024 an die Gemeindeverwaltung Allschwil, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, zu Händen Lisa Euler, oder per E-Mail zu senden.

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