Wie die Gemeinde Allschwil schreibt, werden die Strassenanstösser gebeten, ihre Anpflanzungen am Wegrand auf die vorgeschriebene Entfernung zurückzuschneiden.
Das Kirchli, die erste reformierte Kirche in Allschwil.
Das Kirchli, die erste reformierte Kirche in Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Sie tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei.

Leider können durch hineinragende Anpflanzungen für die Verkehrsteilnehmenden auch Gefahrensituationen entstehen.

Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen Personen und Fahrzeuge die öffentlichen Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen ungehindert benützen können.

Bäume und Sträucher, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind von den Grundeigentümern auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden.

Des Weiteren sind Pflanzungen bei Verkehrssignalen so zurückzuschneiden, dass sie von den Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig wahrgenommen werden können.

Vorbeugung von Unfällen

Strassenkandelaber sind oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken derart eingewachsen, dass deren Leuchtkraft beeinträchtigt ist.

Auch hier gilt: Baumäste so zurückschneiden, dass die Strassenbeleuchtung in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt ist.

Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen werden die Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher laufend auf das Lichtraumprofil zurückzuschneiden.

Über Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens drei Metern und über Fahrbahnen von mindestens 4,50 Metern einzuhalten.

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