Wie die Stadt Adliswil schreibt, werden das Wasserversorgungs- und Siedlungsentwässerungsverordnung aktualisiert, um Gebühren für alle Nutzer fair zu gestalten.
Aussicht über Adliswil.
Aussicht über Adliswil. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Stadt Adliswil hat das Reglement über die Wasserversorgung (WVR) sowie die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) überarbeitet.

Das Reglement über die Wasserversorgung (WVR) der Stadt Adliswil stammt aus dem Jahr 1989.

Es behandelt primär den Umgang mit Anlagen zur Versorgung der Stadt Adliswil mit Trink- und Löschwasser sowie die Form der Finanzierung.

Das neue WVR sieht eine verursachergerechte Benutzungsgebühr vor.

Keine höheren Gebühreneinnahmen

Sie setzt sich aus einer Grundgebühr (gemäss Leistung Wasserzähler) und einer Mengengebühr (gemäss Trinkwasserverbrauch) zusammen.

Zudem sollen mit dem neuem WVR Anschlussgebühren für Umbauten nur noch dann erhoben werden, wenn damit eine Erweiterung der anrechenbaren Geschossfläche einhergeht.

Gesamthaft entstehen mit dem neuen Reglement keine höheren Gebühreneinnahmen, diese sollen auch weiterhin rund 3,3 Millionen Franken jährlich betragen.

8Gebührenerträge müssen Kosten decken

Die Verordnung über die Abwasseranlagen (SEWO) der Stadt Adliswil stammt aus dem Jahr 1974.

Sie behandelt den Umgang mit den Abwasseranlagen der Stadt und regelt, dass die Gebührenerträge die Kosten decken müssen.

Die bisher primär vom Trinkwasserverbrauch abhängige Gebühr wird dem Verursacherprinzip nicht gerecht.

Neue SEVO berücksichtigt alle Nutzer

Die überarbeitete SEVO sieht eine Berücksichtigung aller Nutzenden der Stadtentwässerung vor.

Die Benutzungsgebühr soll sich künftig aus einer Grundgebühr (gemäss Leistung Wasserzähler und der befestigten Grundstücksfläche) und einer Mengengebühr (gemäss Trinkwasserverbrauch) zusammensetzen.

Grundstücke mit einer grossen abflusswirksamen Fläche werden verursachergerecht belastet.

Neue Verrechnung für Abwasserbehandlung

Ziel der Entwässerung ist es, dass nicht verschmutztes Abwasser nach Möglichkeit auf dem Grundstück versickert und nicht der ARA (Abwasserreinigungsanlage) zugeführt wird.

Dies wird in der neuen Verrechnung berücksichtigt. Die Betriebsgebühren sollen auch künftig den bisherigen Einnahmen von jährlichen rund 4,1 Millionen Franken entsprechen.

Das Reglement über die Wasserversorgung sowie die Siedlungsentwässerungsverordnung liegen in der Kompetenz des grossen Gemeinderats, weshalb dieser als nächstes darüber befinden wird.

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