Kanton Aargau: Vierte Anklage im Presidente-Drogenring

Im Kanton Aargau kommt es im Presidente-Drogenring zur vierten Anklage. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten (36).

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall um den Presidente-Drogenring kommt es im Kanton Aargau zur vierten Anklage.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine siebenjährige Freiheitsstrafe gegen einen 36-Jährigen.
  • Dem Angeklagten werden neben dem Drogenhandel noch diverse weitere Delikte vorgeworfen.

Mit der Anklage gegen einen 36-jährigen Doppelbürger aus der Schweiz und Serbien übergibt die Kantonale Staatsanwaltschaft den nächsten Fall im Presidente-Drogenring an die Justiz.

Der Mann wird beschuldigt, als Abnehmer des Hauptbeschuldigten agiert und über neun Kilogramm Kokain in der Schweiz veräussert zu haben.

Im Zuge der Ermittlungen wurden zudem weitere strafrechtlich relevante Handlungen aufgedeckt und dokumentiert, für die er sich demnächst vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten muss.

50'000 Franken Reingewinn durch Drogenhandel

Ein heute 36-jähriger Mann geriet bei der Aushebung des Presidente-Drogenrings durch die Kantonale Staatsanwaltschaft ebenfalls in den Fokus der Untersuchungshandlungen.

Kokain
Rund 740 Gramm Kokain wurden beschlagnahmt. (Symbolbild) - keystone

Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2021 gesamthaft 9,5 Kilogramm Kokain vom Hauptbeschuldigten erworben und anschliessend veräussert zu haben.

Die Menge entspricht einem Umsatz von mindestens 400'000 Franken, wobei ein Reingewinn von über 50'000 Franken angefallen sein dürfte.

Der Angeklagte war auch im Dopingbereich aktiv

Nebst dem qualifizierten Handel mit Betäubungsmittel enthält die Anklage an das Bezirksgericht Aarau eine Auflistung weiterer Verfehlungen.

So zeigt die Beweislage unter anderem auch den Handel mit illegalen Substanzen aus dem Dopingbereich auf. Der Beschuldigte veräusserte verbotene Stoffe wie Anabolika, Wachstumshormone.

Antiöstrogene und weitere Substanzen. Er verstiess damit gegen das Sportförderungs- und das Heilmittelgesetz.

Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahre

Mit dem Abschluss der Untersuchung gegen den Mann fordert die Kantonale Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den mehrfachen und teils qualifizierten Handel mit Betäubungsmittel, die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Sportförderungs- und das Heilmittelegesetz, für mehrfache illegale Pornografie und Gewaltdarstellungen sowie für mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Führerausweis.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

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