Bei einer Kontrollaktion betreffend Verhalten im Baustellenbereich auf der A1 bei Aarau AG wurden mehrfach Missachtungen der Höchstbreite festgestellt.
Kantonspolizei Aargau. (Symbolbild) - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Baustellenbereich auf der A1 bei Aarau AG fand am Freitag eine Verkehrskontrolle statt.
  • Die meisten Verkehrsteilnehmer haben keine Kenntnis über die Abmessungen ihrer Fahrzeuge.
  • Es kam zu dutzenden Anzeigen.
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Am Freitag, ab 10.45 Uhr, führte die Kantonpolizei Aargau auf der Autobahn A1, Höhe Aarau West, Fahrbahn Bern, eine Kontrolle bezüglich des Fahrverhaltens im Baustellenbereich durch.

Seit Beginn der Bauarbeiten ist es schon zu mehreren Unfällen gekommen, bei welchen Lenkende von schweren Motorwagen auf dem Normalstreifen durch die Missachtung der signalisierten Höchstbreite durch einen überholenden Fahrzeuglenkenden zu Ausweichmanövern gezwungen wurden und dadurch mit den rechten Rädern von der Fahrbahn gekommen sind.

Keine Kenntnis über die Abmessungen der Fahrzeuge

Im Rahmen der Kontrolle wurden rund ein Dutzend Fahrzeuglenkende wegen Missachtung der Höchstbreite im Baustellenbereich an die Staatsanwaltschaft verzeigt.

Daneben erfolgten einzelne Strafanzeigen gegen Fahrzeuglenkende wegen Missachten der Sicherheitslinie und ungenügendem Abstand beim Hintereinanderfahren.

Kantonspolizei Aargau
Logo der Kantonspolizei Aargau. (Archivbild) - Kantonspolizei Aargau

Bei der Kontrolle zeigte sich, dass viele Fahrzeuglenkende keine Kenntnis über die Abmessungen ihrer Fahrzeuge haben.

Weitere Kontrollen geplant

Die Fahrzeugbreite ist über die äussersten fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, jedoch ohne Spiegel und deren Halterungen, zu messen.

Lenkende von Fahrzeugen mit einer Breite von über 200 cm sollten im Baustellenbereich zwingend nur die rechte Fahrspur nutzen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuglenkende, die keine Kenntnisse über die Breite ihres Fahrzeuges haben.

Weiter ist im Baustellenbereich versetzt zu fahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit wird die Kantonspolizei weitere Kontrollen durchführen.

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