Donald Trump darf Kritiker bei Twitter nicht blockieren

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    US-Präsident Donald Trump darf Nutzer des Kurzbotschaftendienstes Twitter nicht blockieren, wenn sie seine Einträge kritisch kommentieren.

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    Trump stellte bei seinem Nahost-Besuch milliardenschwere Deals in Aussicht – doch an der Glaubwürdigkeit seiner Angaben gibt es Zweifel. (Archivbild) - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein US-Berufungsgericht hat entschieden: Trump darf seine Kritiker nicht blockieren.
    • Die Begründung: Er dürfe niemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschliessen.
    • Das Justizministerium, das Trump vertrat, zeigt sich «enttäuscht».

    Donald Trump twittert gerne. Mit seinen Tweets provoziert er gerne und stösst somit auch auf massive Kritik. Der US-Präsident gilt nicht gerade als kritikfähig. Doch blockieren darf er seine Kritiker nicht.

    Donald Trump.
    Ein Eintrag auf dem Twitter-Account von Donald Trump. - AFP/Archiv

    Zu diesem Urteil kam am Dienstag ein US-Berufungsgericht und bestätigte damit die Entscheidung einer Bundesrichterin vom vergangenem Jahr. Trump verletzte demnach durch seinen Umgang mit Kritikern bei Twitter den ersten Zusatz über Meinungsfreiheit zur US-Verfassung.

    Die New Yorker Richterin Naomi Reice Buchwald war im Mai vergangenen Jahres zu dem folgendem Schluss gekommen: Einigen Nutzern wurde der Zugang zu Trumps Tweets unbestreitbar «als Folge einer Standpunkt-Diskriminierung» verwehrt. Dass der Präsident niemanden von einem Online-Dialog ausschliessen dürfe, weil er eine andere Meinung vertrete, bestätigten nun auch die Berufungsrichter.

    Donald Trump: Twittere als Privatperson

    Trump argumentierte, dass er nicht in seiner Funktion als US-Präsident, sondern als Privatperson handle, wenn er Nutzer bei Twitter blockiere. Als Nutzer einer privatwirtschaftlichen Internetplattform unterliege dies seinem persönlichen Recht auf freie Meinungsäusserung.

    Donald Trump
    Donald Trump lässt für sich twittern. - dpa

    Wie auch Buchwald unterstrichen die Berufungsrichter, dass Donald Trump seinen privaten Twitter-Account für politische Ankündigungen nutze. Sein Twitter-Auftritt sei daher ein «öffentliches Forum». Von der Nutzung dieses Forums dürfe Trump niemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschliessen.

    Justizministerium: «Wir sind enttäuscht»

    Das Justizministerium, das den Präsidenten vor Gericht vertrat, hat die Möglichkeit, die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof der USA anzufechten. «Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts und prüfen mögliche nächste Schritte», erklärte eine Ministeriumssprecherin.

    Geklagt hatte eine Gruppe von Twitter-Nutzern sowie das Knight First Amendment Institute der Colombia University. Dieses hat sich der Verteidigung der Meinungsfreiheit verschrieben hat. Wie vielen Nutzern der direkte Blick auf Trumps Tweets verwehrt wurde, ist nicht bekannt. Laut Schätzungen waren mehrere hundert Menschen betroffen.

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