Spielhallen-Mitarbeiterin bekommt kein Geld für im Lockdown ausgefallene Arbeitstage

AFP
AFP

Deutschland,

Eine frühere Mitarbeiterin einer Spielhalle in Wuppertal bekommt kein Geld von ihrem Arbeitgeber für sieben im April 2020 wegen des Coronalockdowns ausgefallene Arbeitstage.

Spielhalle
Spielhalle - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesarbeitsgericht: Risiko für Ausfall liegt hier nicht bei Betrieb.

Die Spielhalle trage in dem Fall nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, erklärte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag. Es ging um 666 Euro. (Az. 5 AZR 366/21)

Die Frau hatte zu Ende April bereits gekündigt und bekam deshalb auch kein Kurzarbeitergeld. Im Dienstplan für April war sie noch für sieben Tage eingetragen. Wegen der Pandemie mussten aber alle Spielhallen schliessen.

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hatte der Mitarbeiterin die 666 Euro zugesprochen. Dieses Urteil hob das Bundesarbeitsgericht jetzt grösstenteils auf. Die Betriebsschliessung sei im Rahmen allgemeiner staatlicher Massnahmen zur Pandemieabwehr erfolgt und nicht, weil es gerade bei der Spielhalle ein besonderes Gesundheitsrisiko gegeben habe, erklärte es. Darum müsse sie dieses Risiko nicht tragen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Blatten Lötschental Bergsturz
13 Interaktionen
«Wichtiges Zeichen»
SVP-Nationalrat Mike Egger Schnupftabak
75 Interaktionen
«Schockierend»

MEHR IN NEWS

Dresden (D)
SPD-Fraktionschef
Binnen eines Jahres
1 Interaktionen
Deutschland

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Rüstungs-Aktien
1 Interaktionen
Im Höhenflug
1 Interaktionen
Flintbek/Sylt
1 Interaktionen
Dresden
Maddie McCann
7 Interaktionen
Suche beendet